AGVS fordert Öffnung von Showrooms und bedienten Waschanlagen

Brief an den Bundesrat

AGVS fordert Öffnung von Showrooms und bedienten Waschanlagen

17. April 2020 agvs-upsa.ch – Am 27. April dürfen Coiffeurgeschäfte, Kosmetiksalons oder Gartencenter ihren Betrieb wieder aufnehmen. In einem Brief an den Bundesrat fordert der AGVS, dass auch die Showrooms und die bedienten Autowaschanlagen so rasch als möglich wieder öffnen dürfen.
 
sco. Der AGVS bedankt sich in seinem Schreiben vom 17. April beim Gesamtbundesrat für die an die epidemiologische Lage angepassten Öffnungen. Allerdings seien die Entscheide, die den Detailhandel und den Verkauf von Personen- und Nutzfahrzeugen betreffen, nicht nachvollziehbar, schreibt der AGVS im von Zentralpräsident Urs Wernli und Vizepräsident Pierre Daniel Senn unterzeichneten Brief.
 
Dass die Showrooms frühestens am 11. Mai wieder öffnen dürfen, sei für die AGVS-Mitglieder «nicht nachvollziehbar und ein herber Rückschlag für den schon stark in Mitleidenschaft gezogenen Handel mit Autos und Nutzfahrzeugen», so Urs Wernli und Pierre Daniel Senn weiter. Enttäuschend sei dies vor allem in Zusammenhang mit der Strategie für einen «Smart Restart», den der Verband der Schweizer Garagisten vor zehn Tagen präsentiert hat und in dem er aufzeigt, dass die Hygiene- und Sicherheitsmassnahmen in den Betrieben gewährleistet sind.
 
In der Tat mutet es seltsam an, dass Coiffeursalons, Kosmetikstudios oder etwa Tätowierer in zehn Tagen ihre Geschäfte wieder aufnehmen dürfen, während die Garagen ihre Showrooms und ihre bedienten Autowaschanlagen weiter geschlossen halten müssen.
 
So hat sich die Unterscheidung in bediente und unbediente Waschanlagen in den letzten Wochen als äusserst schwierig dargestellt und wurde auch nicht von allen Behörden gleichermassen umgesetzt. Der AGVS tritt mit zwei Anliegen an den Bundesrat: Erstens soll der physische Verkauf in den Garagen raschmöglichst erlaubt werden. Zweitens soll auf die Unterscheidung zwischen bedienten und unbedienten Waschanlagen verzichtet werden. Der AGVS verpflichtet sich und seine Mitglieder zur Einhaltung der Sicherheits- und Hygienemassnahmen.
 

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