Wer bedient einen Industriekran?

Arbeitssicherheit

Wer bedient einen Industriekran?

10. August 2018 agvs-upsa.ch – Alle Mitarbeiter, die einen Industriekran in ihrem Betrieb bedienen, müssen an diesem Gerät eingeführt sein. Ist dies nicht der Fall, so muss eine entsprechende Fachperson hinzugezogen werden. Lernende sind durch erfahrene Berufsleute auszubilden und zu beaufsichtigen.  

kb. Die Arbeit mit Industriekranen gilt als Tätigkeit mit besonderen Gefährdungen. Der Arbeitgeber hat nach VUV Art. 8 (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten) die Arbeitnehmer bei diesen Tätigkeiten auszubilden.
Im Anhang I der EKAS Richtlinien 6508 (www.suva.ch/6508.d) sind die besonderen Gefährdungen aufgeführt.

Laufkrane, Portalkrane und Drehkrane sind als technische Einrichtungen und Geräte gemäss VUV Art. 49 Abs. 2 definiert.

Im Factsheet der Suva finden Sie die wichtigsten Informationen zur Ausbildung, wenn Sie einen Industriekran in Ihrem Betrieb haben. (www.suva.ch/33081.d)

Voraussetzung
-    Mindestalter 18 Jahre
-    Körperlich und geistig geeignet
-    Zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise
-    Die Fähigkeit, sich sprachlich klar und unmissverständlich zu verständigen


Lernende
Es ist möglich, Lernende unter 18 Jahren auszubilden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie von erfahrenen Berufsleuten ausgebildet und beaufsichtigt werden. Diese Schulung muss schriftlich festgehalten werden. (Was wurde geschult und wer hat die Schulung vorgenommen).

Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes während der beruflichen Grundbildung «Anhang 2»
Die «Anhänge 2» der betroffenen Grundbildungen, die der Branchenlösung des Auto- und Zweiradgewerbe (BAZ) angeschlossen sind, werden anlässlich der nächsten Auflagen mit einem Abschnitt «Nutzung des Industriekrans vor dem 18. Lebensjahr und während der beruflichen Grundbildung» ergänzt.

Betrieb und Instandhaltung von Industriekranen
Alle Krananlagen inklusive der Lastaufnahmemittel müssen regelmässig nach Angaben des Herstellers instandgehalten werden. Der Kranbetreiber ist für die Instandhaltung verantwortlich. Beachten Sie hierzu das Factsheet der Suva (www.suva.ch/33080.d)

www.safetyweb.ch

 
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie